6. Verzugsfolgen
6.1 Wird die von LOWEL
geschuldete Lieferung bzw. Leistung zwingend durch unvorhersehbare und
unverschuldete Umstände verzögert so verlängert sich die Leistungsfrist um
die Dauer der Verzögerung. Wir unterrichten den Auftraggeber von der
Verzögerung unverzüglich.
6.2 Sollten
Verzögerungen seitens des Auftraggebers (z. B. Materiallieferung, bauliche
Maßnahmen etc.), eintreten, so hat uns diese ebenfalls von der Verzögerung
unverzüglich zu unterrichten (s.3.4). Die vereinbarte Leistungsfrist
verlängert sich ebenfalls um die Dauer der Verzögerung.
7. Allgemein
7.1 LOWEL kann für die
Beistellung von Hebezeugen und die Beförderung von Maschinen und Anlagen
Spezialunternehmen beauftragen.
7.2 Die Arbeiten auf den
Baustellen werden in firmeneigenen Arbeitsanzügen durchgeführt. Diese
Anzüge tragen den Schriftzug von LOWEL.
7.3 LOWEL sorgt für die
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen zur
Unfallverhütung. Darüber hinaus hat der Auftraggeber LOWEL spezielle
Anforderungen zu Sicherheitsvorschriften vor Auftragserteilung bekannt zu
geben.
7.4 Der Auftraggeber hat
LOWEL alle Informationen, die für die ordentliche und fachgerechte
Lieferung und Leistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
7.5 Der Auftraggeber
sorgt für freien und ungehinderten Zugang zu den Montageflächen sowie
dafür, dass die Montageflächen in einem montagefähigen Zustand sind.
8. Zahlung und Aufrechnung
Unsere Rechnungen sind,
soweit nichts anderes vereinbart ist, rein netto spesenfrei ohne Abzug
innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig, bei Arbeiten im Festpreis werden
die Zahlungsbedingungen verhandelt. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen
jeglicher Art sind nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch LOWEL
anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug ist
LOWEL berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zzgl. Mehrwertsteuer zu
berechnen. Darüber hinaus ist LOWEL ab dem ersten Tag des Verzugs
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem 3 Monats EURIBOR zu
verlangen.
9 Eigentumsvorbehalt
Sofern LOWEL Ware
liefert, bleibt diese bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von LOWEL.
Wird die Ware veräußert, so tritt der Käufer bereits jetzt die Forderung an
LOWEL ab. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware
verbunden, so steht LOWEL der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen
Sachgesamtheit zu.
10 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt
sich bereit, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung seine Daten gespeichert
und gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden.
11 Sonstiges
11.1 Gerichtsstand ist
Aschaffenburg
11.2 Sollte ein Teil des
Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
11.3 Es gilt deutsches
Recht.
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